Die Gesetzesgrundlage der Corona-Maßnahmen soll präzisiert werden. Doch die erste Woche der neuen Einschränkungen zeigt: Die Gerichte stützen die Beschränkungen. Seit Beginn der Pandemie werden die Corona-Maßnahmen nun gar auf Landesebene festgesetzt. Aber: Bei den verschärften Maßnahmen im November haben sich Bund und Länder abgestimmt. Das gilt auch für den sogenannten November-Lockdown. Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihren Rechten verletzt sehen, können gegen diese Vorschriften vorgehen. Darum gibt es hier deutschlandweit eine große gemeinsame "Marschroute" - einzelne Unterschiede bestehen aber trotzdem. Weil dabei im Grunde "die Uhr tickt", werden viele Entscheidungen im eilverfahren getroffen. Meistens ist für solche Verfahren das oberste Verwaltungsgericht des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Die Gerichte prüfen jeweils, ob sie vorläufig eingreifen müssen, oder nicht. Um eine stärkere Beteiligung des Parlaments bei den Corona-Verordnungen geht's im Bundestag. Gerade, weil es schnell gehen muss, können die Gerichte dann aber einen Fall meist nur vorläufig begutachten und nicht endgültig entscheiden. Klar ist: Die Maßnahmen greifen in japan tattoo Grundrechte der Menschen ein.
Das ist aber durch sich selbst wie eh und je - das Grundgesetz erlaubt solche Eingriffe. Voraussetzung ist jedoch, dass sie verhältnismäßig sind. Die Maßnahmen dürfen aber auch nicht exorbitieren: Es darf also kein milderes Mittel geben, das gleichermaßen geeignet wäre. Das heißt konkret: Sie müssen geeignet sein, ein legitimes Ziel zu erreichen, etwa dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen. Mit das Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sollen die Corona-Maßnahmen künftig vor Gericht besser bestehen. Dann prüfen die Gerichte besonders intensiv: Sie betrachten etwa das gesamte Infektionsgeschehen, vergleichen verschiedene Maßnahmen miteinander und wägen ab, was Bürgerinnen und Bürger möglicherweise insgesamt beschädigt werden. In den allermeisten Fällen haben die Gerichte dabei bislang die November-Maßnahmen bestätigt: In etwa der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Er hat den Eilantrag eines Mannes abgelehnt, der in Heidelberg ein Hotelzimmer gebucht hatte. Wegen der Corona-Verordnung muss er seinen Urlaub nun durch Abwesenheit glänzen. Der Mann habe Nachteile erlitten, weil er auf die Reise verzichten müsse und auch nicht umbuchen könne. Größeres Gewicht hätten dieserfalls aber die "gravierenden Folgen für Leib und Leben einer Vielzahl vom Coronavirus Betroffener".
Auch bezogen auf die Hoteliers, die potenzielle Kunden nicht aufnehmen dürften, teilte der VGH mit: Die Maßnahmen sei "in Hinblick auf die (…) Umsatzkompensation voraussichtlich verhältnismäßig". Der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat Eilanträge gegen die Einschränkungen im Übernachtungsgewerbe und die vorübergehende Schließung von Gaststätten abgelehnt. Außerdem sei die Maßnahme im Lichte der steigenden Corona-Infektionszahlen zu bewerten. Die Opposition pocht auf wesentlich mehr Mitsprache de Parlamentes. Auch hier spielte für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit eine große Rolle, dass die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer Ausgleichszahlungen für die Zeit der Schließung erhalten sollen. In Brandenburg ist der Betreiber eines Tattoo-Studios vor Gericht gescheitert. Der Eingriff in seine Berufsfreiheit sei angesichts der drohenden Folgen der Pandemie gerechtfertigt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschied, dass es "voraussichtlich rechtmäßig" sei, wenn er seiner Arbeit aktuell nicht nachgehen dürfe. Sein Betrieb sei nicht mit Friseursalons vergleichbar, die ja geöffnet bleiben dürfen. Denn letztere dienten, gegenüber ein Tattoo-Studio, der Grundversorgung der Bevölkerung..
Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat entschieden: Das Verbot, eine größere Baumesse abzuhalten, sei rechtmäßig. Der Antrag der Veranstalterin auf Eilrechtsschutz hatte keinen Erfolg. Die Schließungsanordnung "füge sich in das Gesamtkonzept (…) schlüssig ein". Nach den Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte könnten die unterlegenen Betroffenen Hand in Hand gehen nächsten Schritt noch Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Das gelte, dennoch großflächiger Verkauf im Einzelhandel gestattet sei. So wie das auch in den vergangenen Monaten nichts unversucht lassen der Fall war. Es ist also denkbar, dass sich schon bald auch Karlsruhe mit den neuen Einschränkungen beschäftigen wird. Sichtbar werden einen weiteren rechtlichen Punkt, den die Gerichte im eilverfahren zunächst noch offengelassen haben: Die Corona-Verordnungen werden von den Landesregierungen, also von der Exekutive erlassen. Das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz ermächtigt sie auch dazu. Aber: Wesentliche Fragen der Demokratie in Deutschland sind eigentlich ein Obliegen die gewählten Volksvertreter, also für die Parlamentarier. Kritiker bezweifeln, dass die aktuelle Vorgehensweise diesem Prinzip gerecht wird. Die Gerichte haben in ihren Beschlüssen diese Problematik zumindest angesprochen, sich aber bislang nicht abschließend dazu verhalten. Diese können (und sollen) solche Themen debattieren und dann Gesetze erlassen, die das Zusammenleben regeln sollen. Über dieses Thema berichtete NDR Info am 06. November 2020 um 17:06 Uhr.